Schulsozialarbeit
Was ist Schulsozialarbeit?
Das Leistungsangebot der Jugendhilfe vereint die unterschiedlichen Methoden von sozialer Arbeit „Einzelhilfe“, „Gruppenarbeit“ sowie „Gemeinwesenarbeit“
Konstitutive Elemente des sozialpädagogischen Gesamtkonzeptes:
- Einzelhilfe
- Gruppenarbeit
- Projektarbeit
Schulsozialarbeit zielt auf:
- Begleitung der Schülerinnen und Schüler in ihrem Prozess des Erwachsenwerdens
- Unterstützung bei einer für sie befriedigenden Lebensbewältigung
- Förderung ihrer Kompetenzen zur Lösung von persönlichen und/oder sozialen Problemen
Schulsozialarbeit berücksichtigt:
- den Schulerfolg
- die Lernmotivation
- Kompetenzentwicklung
- die gesellschaftliche Teilhabe über berufliche Eingliederung
Momentan führen wir an der Oberschule Thalheim das Projekt "Schulsozialarbeit an der OS Thalheim" durch.
Gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage für die Schulsozialarbeit, als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe, wird ausgehend von § 1 Abs. 3 aus § 13 Abs. 1 i. V. m. § 11 Abs. 3 Nr. 6 SGB VIII abgeleitet.
Ergänzend kann § 14 SGB VIII als weitere aufgabengründende Normierung herangezogen werden. Dabei stehen die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe unter Beachtung von § 10 Abs. 1 SGB VIII nicht in Konkurrenz zu konkreten Leistungen im Rahmen der Umsetzung des schulischen Erziehungs- und Bildungsauftrages gemäß SchulG.
Die Bestimmungen des Sächsischen Schulgesetzes bleiben unberührt.